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   BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99, 203/99   

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https://dejure.org/2000,15261
BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99, 203/99 (https://dejure.org/2000,15261)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 9 AZR 202/99, 203/99 (https://dejure.org/2000,15261)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 9 AZR 202/99, 203/99 (https://dejure.org/2000,15261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vergütungsanspruch trotz unterlassener Arbeitslosmeldung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch trotz unterlassener Arbeitslosmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1198
  • DB 2000, 1077
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58

    Begriff der Böswilligkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    aa) Der Arbeitnehmer unterläßt böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, daß ihm Arbeit angeboten wird (ständige Rechtsprechung des BAG seit 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 19. M ärz 1998 - 8 AZR 139/97- BAGE 88, 196 mwN).

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten genügt hingegen nicht (BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - aaO ).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    Parallelsache zu - 9 AZR 203/99 - .
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    aa) Der Arbeitnehmer unterläßt böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er vorsätzlich grundlos Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, daß ihm Arbeit angeboten wird (ständige Rechtsprechung des BAG seit 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 19. M ärz 1998 - 8 AZR 139/97- BAGE 88, 196 mwN).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG unterscheiden sich somit zwar in ihrem Wortlaut, sie sind inhaltlich aber deckungsgleich (vgl. BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - A P BGB § 615 Nr. 4 7 = EzA BGB § 615 Nr. 67).
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    Dazu kann er zB dem Arbeitnehmer anbieten, ihn vorläufig für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    Will der Arbeitgeber sein Entgeltrisiko im Annahmeverzug mindern, so hat er die hierfür erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen (vgl. Senatsurteil 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99- A P KSchG 1969 § 1 1 Nr. 2 = EzA BGB § 6 1 5 Nr. 97).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - A P BGB § 615 Nr. 35 a - EzA BGB § 615 Nr. 52; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 1 Rn. 15).
  • BAG, 24.02.1981 - 6 AZR 334/78
    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    b) Allein das Unterlassen der Meldung des Arbeitnehmers beim Arbeitsamt als arbeitssuchend erfüllt nicht das Merkmal des böswilligen Unteiiassens (BAG 24. Februar 1981 - 6 AZR 334/78 - nv.).
  • BAG, 10.02.1981 - 6 AZR 43/78
    Auszug aus BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 202/99
    Eine Anrechnung kommt danach allein in Betracht, wenn die Untätigkeit des Arbeitnehmers ursächlich dafür ist, daß der Arbeitgeber keinen tatsächlich erzielten Verdienst anrechnen kann (BAG 10. Februar 1981 - 6 AZR 43/78 - nv.; 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - A P BGB § 615 Nr. 35 a - EzA BGB § 615 Nr. 52; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 1 Rn. 15).
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